Rechtsanwalt Dr. Joachim B. Steck ist Experte Fachanwalt Medizinrecht und bietet eine umfassende Rechtsberatung auf diesem Gebiet. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins und stellvertretender Vorsitzender des gemeinsamen Fachanwaltsprüfungsausschusses für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammern Tübingen, Freiburg und Karlsruhe. Die Kanzlei Klammt-Asprion & Steck bietet Rechtsberatung im Medizin- und Arztrecht mit Schwerpunkten in den Bereichen Gesetzliche Krankenversicherung für Ärzte, Vertrags- und Gesellschaftsrecht für ärztliche Kooperationen, Mediation, Krankenhausrecht, Berufsrecht für Ärzte, Wettbewerbsrecht, Arzthaftung und Medizinstrafrecht. Als Fachanwalt für Medizinrecht berät Dr. Steck unter anderem beim Kauf und Verkauf von Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie bei Zulassungs-, Nachbesetzungs- und Genehmigungsfragen.
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